Skandinavienkai - Check-In

Unbegleiteter Lastverkehr

nordgehend (Gates: 4, 5, (6), Spuren: A, B, (C)) EINFAHRT

  • Besonderheiten:
    Vor Einfahrt zum Gate muss der Fahrer den öffentlich zugänglichen Abfertigungsschein ausfüllen. Dieser Abfertigungsschein liegt bei den Reedereien, verschiedenen ausgewiesen Plätzen im und am Hafenhaus aus und ist öffentlich als Formular hier erhältlich. 
  • Ablauf
    Der LKW mit einer unbegleiteten Einheit kommt am Terminal an, der Fahrer fährt auf die Wartefläche und stellt sein Fahrzeug ab (Hafenhaus aufsuchen, Buchung beim Reeder durchführen) oder fährt direkt zum Abfertigungscontainer vor. Die Spuren zur Abfertigung sind entsprechend gekennzeichnet. 
  • Die Aufnahmen des Fahrzeuges und die automatisch erkannten Kennzeichen werden auf einem Monitor im Gatecontainer angezeigt.
  • Der Fahrer übergibt seinen vorher bereits ausgefüllten Abfertigungsschein ans Gatepersonal und hat für gleichzeitig abzuholende Einheiten die TIN am Gate anzugeben. Das ist der frühestmögliche Überprüfungzeitpunkt, um ggf. Probleme durch falsche TIN schon vor der Ausfahrt klären zu können. Die Angaben werden dann vom Gatepersonal überprüft und vervollständigt. Wenn alle Angaben in Ordnung sind, erhält der Fahrer den Abfertigungsschein mit den Stellplatzinformationen (Anlieferstellplatz und oder Abholstellplatz) vom Gatepersonal zurück und kann, nach dem Öffnen der Schranke, in den Hafen einfahren.

südgehend (Gates: 2, 3, Spuren: U, T) AUSFAHRT

  • Der Fahrer fährt durch das Scanportal zum Abfertigungscontainer vor. 
  • Die Aufnahmen des Fahrzeuges und die automatisch erkannten Kennzeichen werden auf einem Monitor im Gatecontainer angezeigt. 
  • Der Fahrer übergibt seinen vorher bereits ausgefüllten Abfertigungsschein (bei Abholung mit der vorher eingetragener TIN) ans Gatepersonal. 
  • Nach erfolgreicher Überprüfung der TIN wird die Schranke am Gatecontainer geöffnet und das Fahrzeug kann den Hafen verlassen.
  • Hinweis: Bei Abholung ist ein Verlassen des Hafens ohne TIN nicht möglich.

Begleiteter Lastverkehr

nordgehend (Spuren: D, E) EINFAHRT

  • Der LKW mit einer unbegleiteten Einheit kommt am Terminal an, der Fahrer fährt auf die Wartefläche und stellt sein Fahrzeug ab, um die Buchung beim Reeder durchzuführen. 
  • Der Fahrer erhält beim Reeder, nach der Buchung, eine Berechtigungskarte für die Einfahrt. 
  • Die Spuren zur Abfertigung sind entsprechend gekennzeichnet. Die Berechtigungskarte schiebt der Fahrer in den entsprechenden Einzugsleser. Die Schranke öffnet sich selbständig zur Einfahrt in das Terminal. 
  • Bei TT – Line, Nordö und Finnlines kann die Zufahrt über separate Spuren erfolgen (Quick- Check In). Bei Nordö und Finnlines fahren diese Einheiten nachdem sie an den “eigenen“ Spuren abgefertigt wurden über die Gates in den Hafen und der Gateprozess wird fortgesetzt. Die begleiteten Einheiten von Nordö bekommen von der Reederei eine Berechtigungskarte (Pappkarte) zum Öffnen der Schranken und eigenständiger Zufahrt in den Hafen. Bei TT – Line erfolgt die Abfertigung an deren Gatespuren und die begleiteten Einheiten werden nicht über die LHG – Gates in den Hafen geführt

südgehend (Spuren: W, X) AUSFAHRT

  • Fahrer südgehende, begleitete LKW müssen bei der Ausfahrt das Gate-Visum griffbereit halten, da dieses vom Gatepersonal bei der Ausfahrt eingesammelt wird. Die Verteilung des Gate-Visums an die Fahrer wird bei der Ausgabe der Tickets im Gegenhafen vorgenommen.
  • Die begleiteten LKW werden ohne weiteres Aufstoppen über die Fahrspur für begleiteten Lastverkehr/Personal aus dem Terminal geführt. Fahrzeugen ohne Gate-Visum wird die Ausfahrt aus dem Terminalgelände verwehrt.
  • Hinweis: Fahrzeugen ohne Berechtigungsschein für die Ausfahrt (Gate-Visum) wird die Ausfahrt aus dem Terminalgelände verwehrt.

PKW Reiseverkehr

nordgehend (Gates: 10 – 20, Spuren: F - S) EINFAHRT

  • Die Einfahrt erfolgt über eine eigene Spur.
  • Die Abfertigung und Aufstellung in der Vorstaufläche vor dem Gate wird von den entsprechenden Reedereien organisiert. Die Abfertigung dieser Fahrzeuge wird im Gatebereich stattfinden. Die Schranke in das Terminal wird vom Personal der betreffenden Reederei nach deren Abfertigungserfordernissen (Zufahrt der Reise-Pkw auf die anlegerbezogenen Vorstauflächen) geöffnet.
  • Nach Abfertigung und Aufstellung im Hafenbereich wird es keine Möglichkeit mehr geben den nichtöffentlichen Bereich des Hafens zu verlassen (Hochgang).

südgehend (Spuren: W, X) AUSFAHRT

  • Die Ausfahrt dieser Fahrzeuge erfolgt über die für den begleiteten Lastverkehr / Personal ausgeschilderte Fahrspur.

Zulieferer (nicht Stückgutanlieferung)

nordgehend (Gates: 4, 5, 6, Spuren: A, B, C) EINFAHRT

  • Der Zulieferer kommt am Terminal an und fährt auf den entsprechend gekennzeichneten Spuren zum Abfertigungs-container und passiert dabei das Scanportal. 
  • Die Aufnahmen des Fahrzeuges und die automatisch erkannten Kennzeichen werden auf einem Monitor im Gatecontainer angezeigt. 
  • Am Gate identifiziert sich der Fahrer mit einer Legitimation zur Einfahrt. Als Berechtigung werden Lieferscheine und andere, ähnliche Dokumente durch das Gatepersonal anerkannt. Der Fahrer erhält einen Passierschein der vom besuchten Bereich abgestempelt und unterschrieben werden muss. 
  • Nach Öffnen der Schranke kann der Fahrer in den Hafen einfahren.

südgehend (Gates: 2, 3, Spuren: U, T) AUSFAHRT

  • Der Fahrer fährt durch das Scanportal zum Abfertigungscontainer vor.
  • Die Aufnahmen des Fahrzeuges und die automatisch erkannten Kennzeichen werden auf einem Monitor im Gatecontainer angezeigt. 
  • Der Fahrer übergibt den vom besuchten Bereich abgestempelten und unterschriebenen Passierschein an das Gatepersonal. Die Angaben werden dann vom Gatepersonal überprüft und wenn alle Angaben in Ordnung sind öffnet das Gatepersonal die Schranke für die Ausfahrt.
  • Hinweis: Nur Zuliefererer mit vom besuchten Bereich abgestempelten und unterschriebenen Passierschein dürfen das Terminal verlassen.

Besucher des Terminals

nordgehend (Gates: 4, 5, 6, Spuren: A, B, C) EINFAHRT

  • Der Besucher kommt am Terminal an und fährt auf den entsprechend gekennzeichneten Spuren durch das Scanportal zum Abfertigungscontainer. 
  • Die Aufnahmen des Fahrzeuges und die automatisch erkannten Kennzeichen werden auf einem Monitor im Gatecontainer angezeigt. 
  • Am Gate identifiziert sich der Fahrer mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Dem Fahrer wird am Abfertigungs-container ein ausgefüllter Passierschein ausgehändigt der vom besuchten Bereich abgestempelt und unterschrieben werden muss (Ausfahrtberechtigung). 
  • Nach dem Öffnen der Schranke kann der Fahrer in den Hafen einfahren.

südgehend (Gates: 2, 3, Spuren: U, T) AUSFAHRT

  • Der Fahrer fährt durch das Scanportal zum Gatecontainer vor. 
  • Die Aufnahmen des Fahrzeuges und die automatisch erkannten Kennzeichen werden auf einem Monitor im Gatecontainer angezeigt. 
  • Der Fahrer übergibt den vom besuchten Bereich abgestempelten und unterschriebenen Passierschein an das Gatepersonal. Die Angaben werden dann vom Gatepersonal überprüft und wenn alle Angaben in Ordnung sind, öffnet das Gatepersonal die Schranke für die Ausfahrt.
  • Hinweis: Nur Besucher mit vom besuchten Bereich abgestempelten und unterschriebenen Passierschein dürfen das Terminal verlassen.