Die Geschichte der Fischerei

 

Eng verbunden mit der Geschichte des Lübecker Hafens und der Menschen, die an dem Fluss arbeiten und leben, ist die Fischerei. Diesen Berufszweig und dessen Entwicklung darzustellen würde den Rahmen dieser Abhandlung sprengen. Im folgenden sollen deshalb kurz die wichtigsten historisch relevanten Eckdaten aufgeführt werden, eine Auflistung der Fischereigerätschaften, der vorkommenden Fischarten sowie einige kritische Gedanken zur derzeitigen Situation der Fischerei im Wandel der Zeiten.

Das Fischereirecht der Hansestadt Lübeck in Zahlen

1188
Der 1155 zum römischen Kaiser gekrönte Friedrich I. Barbarossa setzt am 19. September 1188 die Grenzen des Gebietes der Stadt fest und verleiht derselben bedeutende Vorrechte und Freiheiten u.a. das Fischereirecht auf der Trave von Oldesloe bis zur Travemündung.

1204
König Waldemar II. von Dänemark, auch der Sieger genannt, bestätigt am 7. Dezember 1204 das 1188er Privileg.

1226
Friedrich der II. bestätigt die von Friedrich I. verliehenen Vorrechte und ergänzte sie noch. Der Priwall wurde Lübecker Gebiet. Travemünde erhielt einen lübischen Schirmvogt. Im Mai / Juni wurde Lübeck Reichsstadt mit Geleitrecht, Strom- und Fischereihoheit.

1255
Das Luba-Siegel (Großes Siegel: ein Boot mit 2 Fischern, ein kleines Siegel: ein Fischernetz)

um 1375
In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts ist bereits ein Fischersamt mit älterleuten und Meistern nachweisbar.

1390/98
Es wurde die erste künstliche Wasserstraße Deutschlands, der Stecknitzkanal, angelegt.

1446
Die Stadt- und Schlutuper Fischer trennen sich voneinander und bilden eigene ämter.

1463
Eine besondere Verordnung regelt den Verkauf der kleinen Fischsorten.

1481
Die Stadtfischer teilen sich auf in das Amt der Wakenitzfischer und in das Amt der Travefischer. Zu den Travefischern gehörten auch Stecknitz- und Gothmunder Fischer.

1502
In einer Ratsverfügung werden die Gothmunder Fischer das erste Mal erwähnt.

1504
Die Lübecker stellen fest, dass der Dassower See unser freies Wasser ist. 

1541
Die Trave wird mit einem Schlammprahm reguliert.

1568
Zum ersten Mal wird erwähnt, dass in Travemünde 5 berufsmäßige Fischer ansässig sind und in der Ostsee fischen.

1577/80
In einem Reichskammerprozess wurden Fischerei und Fahrt auf der Trave zwischen Lübeck und Dänen-Holstein geklärt.

1581/82
Der Dassower See wurde erneut durch Friedrich I. als Eigentum der Stadt bezeichnet.

1585
Der Lübecker Rat erließ am 4. Dezember eine erste niederdeutsch gefasste Fischereiordnung. Sie schaffte Stadtrecht und wurde in Zukunft von grundsätzlicher Bedeutung. Fischzeiten, Fischereiplätze, Fanggeräte etc. wurden bestimmt. Die Fischereigerechtsame ist eine persönliche Verleihung, sie erlischt beim Tode des Beliehenen.

1588
Eine Verordnung zur Reinhaltung der Trave wurde erlassen.

1633
Auf Befehl des Rates wurde den Schlutupern ein für die Heimatgeschichte hochbedeutsames Dekret auf dem Friedhof verlesen, und zwar Pfingsten: Der Pastor Rodberg erhielt das Recht, mit einer ganzen Wade zu fischen. (Bis 1896 haben alle Schlutuper Pastoren dieses Recht ausgeübt).

1646
Der Heringszug für die Kirche brachte eine Einnahme von 762 Schilling. (Zum Vergleich: Ein Haus, das sie Kirche damals ankaufte, kostete nur 50 Schilling).

1674
über das Fischereiwesen auf der Pötenitzer Wiek, dem Dassower See, der Stepenitz, Maurine und Radegast fanden zwischen Lübeck und Mecklenburg Verhandlungen statt. 

1704
Den Travemünder Fischern wurde gestattet, in der Siechenbucht Krabben für den Dorschfang zu fangen, ebenso wurde der Aalfang ohne Körbe erlaubt.

1795
In Schlutup waren 60 Fischer und ebenso viele Arbeitsleute vorhanden, in Gothmund-Fischerbuden arbeiteten 22 Fischermeister, die Stadt Lübeck hatte 8 Fischer an der Altenfähre, 7 Fischer beim Dom wohnend.

Um 1800
Die Oldesloer betreiben mit Reusen den Neunaugen-Fischfang en gros. Ende Oktober wurden Säcke mit je 600 Stück über Lübeck nach Lüneburg verschickt, auch kleine Tönnchen zu je 60 Stück waren sehr beliebt.

1803
§ 9 des Reichsdeputationshauptschlusses bestimmte gegen mecklenburgische Ansprüche das ausschließliche Eigentum der Stadt Lübeck in punkto Fischerei.

1826
Am 7. Februar wurde ein Vergleich geschlossen, er regelte die Fischereiverhältnisse der mecklenburgischen Seite der Travebucht innerhalb der Linie Harkenbek - Haffkruger Feld zwischen Schlutuper-, Stadt- und Gothmunder Fischern einerseits und Travemünder Genossenschaft anderseits.

1836
Ordnung der Fischerei: Am 16. Februar wurde die Reihenfolge des Fischens festgelegt. Drei Tage vor Weihnachten bis 1. Mai von Sonnenaufgang Montag bis Sonnenuntergang Sonnabend Fischerei mit 6 großen Waden für Travemünde und Schlutup.

1847
Laut Vertrag vom 23. Juni fischen auf der Stecknitz bis zur lübeckischen/lauenburgischen Grenze die Stadt-, Gothmunder- und Wakenitzfischer bei gleichen Rechten. Aufwärts bis zum Möllner See sind lübeckische und lauenburgische Fischer gleichberechtigt.

1849
Ab 16. Juli wurde allen Fischern gestattet, in der Pötenitzer Wiek Krabbenkörbe aufzustellen.

1853
Staatsvertrag vom 15. Juni: Innerhalb der Territorial- und Hoheitsgrenzen wurde die Fischerei an der Obertrave bis zur Holstenbrücke von den Domfischern betrieben, unterhalb der Brücke von den Altefährenfischern.

1854
Es wurde erwähnt, dass die stadtnahen Gewässer durch Abwässer Schädigungen erlitten haben. z. B. durch die neuerrichtete Gasanstalt in der Moislinger Allee.

1868
Die erste Fischereiordnung in hochdeutscher Sprache wurde am 16. November erlassen. Am 15. Februar 1869 erfolgte ein Nachtrag zur Fischereiordnung.

1879
Der Senat gestattete den Bewohnern von Travemünde, die keine Fischer waren, die Fischerei in der offenen See außerhalb der Linie Harkenbek-Haftkuger Feld. Gleichzeitig wurde der Verkauf der Fangware gestattet. Die "Unordnung" in der Fischerei stieg an.

1890
Am 21. Juni erging das Urteil des 4. Zivilsenats des Reichsgerichts im Grenzteil zwischen Lübeck und Mecklenburg, dass die Hoheitsrechte über den Dassower See, die Pötenitzer Wiek, die Schlutuper zustehen.

1801
Im Juli/September wurde zwischen Lübeck und Lauenburg ein Vertrag geschlossen. Er regelte die Fischerei auf dem Ratzeburger See und der Wakenitz (Krähenteich und Mühlenteich).

1892
Der Senat beauftragte das Stadt- und Landsamt, eine Vorlage für die Umorganisation der Fischereiverhältnisse anzufertigen.

1895
Es wurde zwischen Lübeck und Preußen ein Staatsvertrag betr. Elbe/Trave/Kanalbau geschlossen. In Lübeck wurde eine Kanalbaubehörde gegründet.

1896
Nach dem am 11. Mai reichsgerichtlichen Entscheid über die lübsche Fischereihoheit (1890) erfolgte die Regelung der gewerblichen Fischerei. 4 Genossenschaften wurden gegründet:

<dl><dt class="fliesstext">1. Stadtfischer (6), Gothmunder (18), Schlutuper (42) = 66
2. Wakenitzfischer, bisher zu den Stadtfischern gehörend = 10
3. Innung der Travemünder Fischer = 41
4. Dassower und Volksdorfer Fischer = 18</dt></dl>

Die gewerbliche Ausübung des staatlichen Fischereiregals geschah fortan durch diese 4 Genossenschaften. Die Gewässer wurden in Bezirke eingeteilt. Bewirtschaftungsordnungen wurden erlassen.

Die Bezirke:

1.

Wakenitz, Krähenteich, Mühlenteich, unter Ausschluss Kanalhafen, der inneren Wakenitz und des Aalfanges des Johannisklosters.

2.

Strecknitz, Elbe-Trave-Kanal, Trave von der Landesgrenze und der lauenburgischen Grenze (Kanal) an bis Südspitze Priwall-Rendswiekerort mit Anschluss der Pötneitzer Wiek.

3.

Trave abwärts von Südspitze Priwall = Rendswiekerort und Travemünder Bucht bis Harkenbek-Haffkruger Feld.

4.

Dassower See und Pötenitzer Wiek.

1900
Am 16. Juni wurde der Schifffahrtsweg zwischen Elbe und Trave eröffnet. Unter Benutzung des Flüsschen Delvenau (Stecknitz) und des alten Stecknitzkanals führt diese Wasserstrasse bei Genin südlich Lübecks zur Vereinigung mit der Trave. (Elbe-Trave-Kanal).

1920
Neue Fischereiordnung des Senats der Hansestadt Lübeck.

1928
Am 7. Juli 1928 erfolgte die rechtliche Anerkennung der Lübecker Fischereihoheit und des Fischereiregals auf der Travemünder Bucht, von der mecklenburgischen Küste bis zur Mündung der Harkenbek, Steinrifftonne, Gömnitzer Turm als Linie.

1939
Am 5. Mai 1939 erließ die Stadt Lübeck eine neue Fischereiordnung.

1947
Der Lübecker Senat erließ eine neue Fischereisatzung.

1982
Am 10. Juni wurde die jetzt gültige Fischersatzung von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verabschiedet.

Die Fanggeräte
Wichtigstes Fanggerät der Travefischer ist die Wade. Dies ist ein Zugnetz, das je nach Größe (lüt Wade und grot Wade) mit zwei Kähnen oder Booten ausgesetzt wird und an das Ufer herangezogen wird (früher per Hand, heute mit Maschinenkraft). Zwei Meister und zwei Gesellen bilden hierbei jeweils eine Wadengemeinschaft.

Weiter vorkommende Fanggeräte sind: Aalreusen, Aalschnüre, Bundgarne sowie verschiedene Arten von Stellnetzen für den Fang von Plattfisch, Hering, Barsch und lachs- und forellenartigen Fischen. Darüber hinaus haben die Travefischer noch bis nach dem II. Weltkrieg die Ringwadenfischerei betrieben und heute noch die grundschleppnetz- und Gespannfischerei mit Kuttern auf der offenen See. Zu früheren Zeiten wurde auf der Trave auch mit Krabben- und Dorschkörben gefischt.

Die Fischarten
Man unterscheidet zwischen den sogenannten Brotfischen, die in großen Mengen gefangen werden (Hering, bes. der Kullerhering im Frühjahr) bzw. wertvoll sind wie der Aal. Die Trave ist von der Wasserqualität her ein Brackwasser, d.h. eine Mischung aus Salz- und Süßwasser. Von daher ist die Artenvielfalt der in der Trave vorkommenden Fischarten reichhaltig: Hering, Dorsch, Sprotte, Flunder, Scholle, Steinbutt, Meerforellen, Lachs, Zander, Barsch, Brassen, Aland, Plötze, Rotauge, Aalquappen, Aal, Hecht, Schnäbel, Meeräsche.

Die Situation
Die Fischerei hat, wie alle Bereiche der Land- und Forstwirtschaft, die die Sicherung der Volksernährung mittragen, mit den Einflüssen der Umwelt zu kämpfen. Gründe gibt es viele. Zum einen sei hier die Zunahme der Sport- und Freizeitschifffahrt besonders in den letzten 10-15 Jahren genannt, die teilzeitweise die Ausübung der Fischerei behindert. Aber bereits vor über 30 Jahren wussten die Travefischer hierüber ihr Leid zu klagen. So z. B. während des alljährlich stattfindenden Krugtag (einem geselligen Beisammensein), auf dem in Trinksprüchen, den sogenannten "Hänselversen", auf so manche Plage und Problematik eingegangen wurde.

Zitat: "Mit de Flitzers is dat for uns ne Qual / Den ganzen Sommer speelt si unklog und rast de Trav up un dal / Ken Stück Nettück bliv noch hel im Wader stahn / Dat kann unmöglich so wiedergahn / Hierto wullt se ok noch de Pötnitzer Wiek ham / Ober ne ne, de lat wir uns nich nehm / Na den Nordpol mit de ganze Flitzerie / Dann heb wi weder uns Ruh und ward ok beder mit de Fischerie / denn fang wie Dorsch un Butt un Hering un Aal / Und vergeten ist die ganze Flitzerqual / Und Krogtag fiert wi den noch so manches Johr / Dring Köm und Brunbeer und alles löp wedder klor." (Fischermeister Hans Kranz, Schlutup, 1965)

Abb.8

Als darüber hinaus für die Fischerei schädigende Einflüsse müssen genannt werden: die Umweltverschmutzung (Hochofen, Kraftwerk, Fischindustrie und jegliche Schifffahrt), die künstlichen Eingriffe in den Lebensraum Trave (Begradigungen, Uferbefestigungen, Vertiefungen - dadurch Veränderung der Strömungsverhältnisse -, Neubau von Kaianlagen (z. B. Skandinavienkai, Schlutupkai, Werftindustrie), die Zunahme der Großschifffahrt (bezogen auf Tiefgang und Schiffsbreite, Tonnage) und dadurch Beeinflussung der Fischerei durch Sog und Schwell. Bezogen auf den Dassower See muss darüber hinaus die Umweltverschmutzung durch die seinerzeit intensive Landwirtschaft der DDR erwähnt werden.

Der Niedergang der Fischerei auf der Trave ist nicht aufzuhalten. Zu den bereits erwähnten Einflüssen /Belastungen kommt noch ein gewisser Grad an überfischung. die veränderten Marktverhältnisse (Absatzprobleme), EU-Regularien (Fang-quoten), Klimaveränderungen (Sauerstoffmangel und dadurch beeinträchtigte Laichbedingungen) und das Ausbleiben von Nachwuchs in der Fischerei, da die Einstiegsmöglichkeiten und die Zukunftsperspektiven für junge Menschen in keiner Relation zu einer gesicherten Zukunft stehen.

Solange es Fische in der Trave gibt, wird es Fischer geben die sie fangen werden. Ihre Anzahl aber wird sich weiter verringern. Zur Zeit gibt es noch rund 30 Fischer in Gothmund und Schlutup, in Dassow und in Travemünde, die den Fischfang auf der Trave, der Pötenitzer Wiek, dem Dassower See und vor der Travemüdung betreiben.

Jens-Peter Kranz, Fischwirtschaftsmeister und Lübecker Stadtfischer